TolleRäder und die Abtei Brauerei Mettlach
Es war mal wieder ein Wochenende voller Überraschungen und Herausforderungen. Wir stellten euch am Samstag und am Muttertag an der Abtei Brauerei die besten eBikes...
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Aktueller Bericht 08.05.2012
Torsten Schade von TolleRäder im Fernsehen! Schauen Sie selbst...
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TolleRäder an der Abtei Brauerei Mettlach
Am 05. und 06.05.2012 und 12. und 13.05.2012. Große Fahrradshow an der Abtei Brauerei Mettlach...
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TolleRäder lässt Kinderaugen leuchten
Tolle Räder und SOS-Kinderdorf Saarbrücken – Ein Gewinn für alle!
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TolleRäder mit KETTLER und SOS Kinderdorf Saarbrücken...
In der Bahnhofstrasse waren am Wochenende die Hasen los...
Am ersten verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr war bei schönstem Frühlings Wetter allerhand los in Saarbrücken
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FAQ Führerschein – Welche Fahrerlaubnis Sie für ein E-Bike brauchen
Welchen Führerschein brauche ich zum Fahren eines Elektrofahrrades?
Pedelec mit Unterstützungsmotor ohne Anfahrhilfe
Dieses Fahrzeug wird durch die Muskelkraft des Radfahrers betrieben. Der Motor setzt nur ein, wenn die Pedale getreten wird, und schaltet automatisch bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h ab. Das Pedelec kann ohne Motorunterstützung schneller gefahren werden.
Ein solches Fahrzeug ist als Fahrrad einzustufen, denn der Unterstützungsmotor arbeitet grundsätzlich nur während des Tretens und ein Anfahren völlig ohne Muskelkraft, also anders als bei den nachgenannten Fahrzeugen mit Anfahrhilfe, ist nicht möglich. Es ist deshalb eine Mofaprüfbescheinigung nicht erforderlich, natürlich auch keine Fahrerlaubnis.
Pedelec mit Unterstützungsmotor mit Anfahrhilfe
Dieses Fahrzeug verfügt über eine motorisierte Anfahrhilfe und kann bis 6 km/h ohne Muskelkraft betrieben werden. Der Motor schaltet automatisch bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h ab.
Nach § 5 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist für dieses Pedelec eine Mofaprüfbescheinigung notwendig, da es sich entsprechend § 4 Absatz 1 Nr. 1 FeV um ein Mofa, also ein einspuriges, einsitziges Fahrzeug mit Hilfsmotor handelt, dessen Bauart die Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Schnelles Pedelec (auch E-Bike genannt)
Dieses Fahrzeug verfügt über eine motorisierte Anfahrhilfe und kann bis 20 km/h ohne Muskelkraft betrieben werden. Der Motor schaltet jedoch erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h automatisch ab.
Es ist eine Fahrerlaubnis der Klasse M für ein solches Pedelec erforderlich, da die Definition für Mofa aufgrund der mit Motorleistung erreichbaren Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht mehr einschlägig ist (Die Auffassung des ADAC, dass lediglich eine Prüfbescheinigung für diese Fahrzeuge erforderlich ist, hat der Bund-Länder-Fachausschuss Fahrerlaubnisrecht nicht geteilt).
Kurz zur Helmpflicht
Nach § 21a Straßenverkehrs-Ordnung muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen, wer Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt. Diese Schutzhelmpflicht gilt auch für Mofafahrer. Nicht jedoch für sog. Leichtmofas, die der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung entsprechen, d.h. unter anderem einen Hubraum von nicht mehr als 30 ccm, eine Leistung von nicht mehr als 0,5 kW und eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h haben. Das Bundesverkehrsministerium prüft zur Zeit eine Änderung der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung, um die Fahrer von Pedelecs mit Unterstützungsmotor ohne Anfahrhilfe und von Pedelecs mit Anfahrhilfe, beide jeweils mit einer Geschwindigkeit bis 25 km/h, nicht also die schnellen Pedelecs, auch von der Helmpflicht freizustellen.
Wie hoch sind die Kosten für Steuer und Versicherung?
Die jährlichen Kosten für die Haftpflichtversicherung betragen für zweisitzige Kleinfahrzeuge je nach Versicherungsanbieter etwa 80 Euro. Beim Leasing des Fahrzeugs wird der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug Vollkasko zu versichern.